Videosprechstunde: Voraussetzungen, Ablauf, Auswahl.
Eine Videosprechstunde ist eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung per Videoverbindung, bei der sich Patientin oder Patient und Behandelnde sehen und sprechen. In der vertragsärztlichen Versorgung ist sie über einen zertifizierten Videodienstanbieter möglich und wird über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.
Für: Arztpraxen und MVZ, Psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Ambulanzen, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und Telemedizin-Anbieter
Stand Oktober 2026. Redaktion: Jan Heinemann, Gründer Health Solution Finder & Open Healthcare Alliance. So entstehen die Einträge.
Wofür eignet sich die Videosprechstunde?
Typische Einsatzfelder sind Befundbesprechungen, Verlaufskontrollen, Beratung zu Medikation, psychotherapeutische Gespräche und Rückfragen nach einem Praxisbesuch. Ob eine Behandlung per Video medizinisch vertretbar ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Für Patientinnen und Patienten entfallen Anfahrt und Wartezeit; für Praxen und Ambulanzen lassen sich Sprechzeiten flexibler planen, etwa für Folgetermine oder Randzeiten.
Auch außerhalb der Arztpraxis wird die Videosprechstunde eingesetzt: Kliniken nutzen sie für Vor- und Nachgespräche, Pflegeeinrichtungen für Rücksprachen mit Haus- und Fachärztinnen und -ärzten, Krankenkassen und Telemedizin-Anbieter für eigene Versorgungsangebote.
Voraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Die technischen Anforderungen an Videosprechstunden sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte festgelegt. Praxen dürfen nur Videodienstanbieter einsetzen, die Datenschutz und IT-Sicherheit nachgewiesen haben. Die KBV veröffentlicht eine Liste zertifizierter Anbieter.
Für Kliniken, privatärztliche Angebote und Selektivverträge gelten teils eigene Regeln; Datenschutz und IT-Sicherheit sind aber in jedem Fall Pflicht. In der vertragsärztlichen Versorgung zeigt die Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung an, dass sie Videosprechstunden anbietet und welchen Anbieter sie nutzt. Patientinnen und Patienten willigen vor dem Termin ein.
- Zertifizierter Videodienstanbieter
- Anzeige bei der Kassenärztlichen Vereinigung
- Einwilligung der Patientin oder des Patienten
- Geschlossener Raum und geeignete Technik (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung)
Wie läuft eine Videosprechstunde ab?
Die Einrichtung vergibt einen Termin und sendet einen Zugangslink oder Code. Zum Termin betritt die Patientin oder der Patient ein virtuelles Wartezimmer, meist direkt im Browser oder per App. Die Ärztin oder der Arzt startet die Verbindung, führt das Gespräch und dokumentiert wie gewohnt im Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystem.
Je nach Anbieter kommen Dokumentenaustausch, Bildschirmfreigabe, Terminbuchung, Online-Zahlung für Privatleistungen oder Gruppensitzungen hinzu.
Abrechnung
Videosprechstunden werden in der GKV über den EBM abgerechnet; es gelten Regeln dazu, welche Leistungen per Video möglich sind und in welchem Umfang. Für Privatpatientinnen und -patienten gilt die GOÄ. Die aktuellen Abrechnungsregeln veröffentlichen KBV und die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
Anbieter vergleichen
Die Kategorieseite Videosprechstunde / Telekonsultation im OHA Solution Finder enthält eine Vergleichstabelle mit Deployment, Schnittstellen, Preismodell und Kernfunktionen. Ein Zertifizierungsstatus erscheint dort nur, wenn er im Eintrag belegt ist – maßgeblich bleibt die aktuelle Liste der KBV.
Worauf achten?
Zertifizierung, Anschluss an bestehende Abläufe und Bedienbarkeit für Patientinnen und Patienten entscheiden häufiger als die Bildqualität.
- Zertifizierung als Videodienstanbieter, wenn Sie in der GKV abrechnen
- Einwahl für Patientinnen und Patienten im Browser ohne Installation
- Anbindung an Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystem, Terminbuchung und Kalender
- Virtuelles Wartezimmer, Dokumentenaustausch, Vertretung und mehrere Standorte
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Hosting-Standort und Auftragsverarbeitung
- Preismodell nach Arzt, Sitzung oder Pauschale, inklusive Setup und Laufzeit
Kategorien und Anbieter zum Thema
- Videosprechstunde / Telekonsultation (27 Anbieter)
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Häufige Fragen
Welche Software darf ich für die Videosprechstunde nutzen?
Für GKV-Patientinnen und -Patienten nur einen Videodienstanbieter, der die Anforderungen der Anlage 31b BMV-Ä erfüllt und nachgewiesen hat. Die KBV führt eine Liste zertifizierter Anbieter.
Müssen Patientinnen und Patienten eine App installieren?
Das hängt vom Anbieter ab. Viele Dienste laufen direkt im Browser mit einem Zugangslink; manche bieten zusätzlich eine App an.
Kann jede Behandlung per Video erfolgen?
Nein. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob eine Behandlung per Video vertretbar ist. Für die Abrechnung gelten außerdem Vorgaben, welche Leistungen und welcher Umfang per Video möglich sind.
Ist die Videosprechstunde nur etwas für Arztpraxen?
Nein. Neben Arzt- und Psychotherapiepraxen setzen Kliniken, Ambulanzen und Pflegeeinrichtungen Videosprechstunden ein, ebenso Krankenkassen und Telemedizin-Anbieter für eigene Versorgungsangebote. Je nach Rahmen gelten unterschiedliche Abrechnungs- und Zulassungsregeln.
Was ist der Unterschied zwischen Videosprechstunde und Telemedizin?
Telemedizin ist der Oberbegriff für medizinische Versorgung über räumliche Distanz, etwa Telemonitoring oder Telekonsil. Die Videosprechstunde ist eine Form davon: das ärztliche Gespräch per Video.
Wo vergleiche ich Anbieter für Videosprechstunden?
Auf der Kategorieseite Videosprechstunde / Telekonsultation im OHA Solution Finder mit Vergleichstabelle und Anbieterprofilen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Videosprechstunde und Anlage 31b BMV-Ä
- § 365 SGB V – Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde