E-Rezept: Ablauf, Voraussetzungen und Umsetzung.

Das E-Rezept ist die elektronische Verordnung von Arzneimitteln: Die Ärztin oder der Arzt stellt das Rezept im Praxisverwaltungssystem aus, signiert es elektronisch und legt es verschlüsselt im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur ab; die Apotheke ruft es dort ab und löst es ein. Verantwortlich für die technischen Vorgaben ist die gematik, die Pflicht zur Nutzung in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Für: Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, Hersteller und IT-Dienstleister

Stand Oktober 2026. Redaktion: Jan Heinemann, Gründer Health Solution Finder & Open Healthcare Alliance. So entstehen die Einträge.

Wie läuft ein E-Rezept ab?

Die Verordnung entsteht im Primärsystem der Praxis oder Klinik, meist im Praxisverwaltungssystem (PVS). Sie wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen, in der Regel mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), und im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Dort liegt sie verschlüsselt, bis sie eingelöst wird.

Zum Einlösen erhält die Patientin oder der Patient einen Zugangscode (Token). Er kann in der E-Rezept-App der gematik, als Papierausdruck oder – in der Apotheke – über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) genutzt werden. Die Apotheke ruft die Verordnung aus dem Fachdienst ab, gibt das Arzneimittel ab und rechnet mit der Krankenkasse ab.

  • Ausstellen: Verordnung im PVS bzw. KIS erfassen
  • Signieren: qualifizierte elektronische Signatur, z. B. mit dem eHBA
  • Speichern: Ablage im E-Rezept-Fachdienst der TI
  • Einlösen: per App, Ausdruck mit Code oder eGK in der Apotheke
  • Abrechnen: Apotheke mit der Krankenkasse

Was brauchen Praxis und Klinik?

Voraussetzung ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit Konnektor oder TI-Gateway, ein Kartenterminal sowie die Institutionskarte (SMC-B) der Einrichtung und der eHBA der verordnenden Person. Das Primärsystem muss das E-Rezept unterstützen; welche Version zugelassen ist, hängt von den aktuellen Vorgaben der gematik und der KBV ab.

Praktisch relevant sind außerdem Abläufe im Team: Wer bereitet Verordnungen vor, wer signiert, und wie werden Stapel- oder Komfortsignatur genutzt? Für den Ausfall der Technik sehen die Vorgaben Ausweichverfahren vor, die Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erfragen können.

  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur (Konnektor oder TI-Gateway)
  • Kartenterminal, SMC-B und eHBA
  • E-Rezept-fähiges Primärsystem (PVS, KIS)
  • Geklärte Abläufe für Ausstellen, Signieren und Störungsfall

Welche Rolle haben Apotheken und Krankenkassen?

Apotheken rufen das E-Rezept über ihre Apothekensoftware aus dem Fachdienst ab und lösen es ein. Krankenkassen erhalten die Abrechnungsdaten der Apotheken und stellen ihren Versicherten Zugang zur E-Rezept-App bzw. zur Gesundheitskarte bereit. Für Krankenhäuser, die bei Entlassung oder in der ambulanten Versorgung verordnen, gelten dieselben technischen Grundlagen.

Für Hersteller von PVS, KIS und Apothekensoftware ist die Zulassung der Komponenten und Dienste durch die gematik die Voraussetzung, das E-Rezept in ihre Produkte zu integrieren.

Für welche Verordnungen gilt das E-Rezept?

Das E-Rezept ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Standard für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für einzelne Verordnungsarten und Sonderfälle gelten Übergangs- oder Ausnahmeregeln. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen von gematik, KBV und Bundesgesundheitsministerium (BMG); dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Worauf achten?

Beim E-Rezept entscheidet das Zusammenspiel aus TI-Zugang, Signatur und Primärsystem über einen reibungslosen Ablauf.

  • TI-Zugang: Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal und Verfügbarkeit
  • Gültigkeit von SMC-B und eHBA, rechtzeitige Verlängerung
  • E-Rezept-Unterstützung und Update-Rhythmus Ihres Primärsystems
  • Signaturverfahren im Team (Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur) und Zuständigkeiten
  • Vorgehen bei Störungen der TI oder des Fachdienstes
  • Information der Patientinnen und Patienten über Einlösewege (App, Ausdruck, Gesundheitskarte)

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Häufige Fragen

Was ist ein E-Rezept?

Ein E-Rezept ist die elektronische Verordnung eines Arzneimittels. Sie wird im Praxissystem erstellt, elektronisch signiert und im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert, bis die Apotheke sie abruft.

Wie wird ein E-Rezept eingelöst?

Mit dem Zugangscode in der E-Rezept-App, mit einem Papierausdruck dieses Codes oder in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die Apotheke ruft die Verordnung aus dem Fachdienst ab.

Was braucht eine Praxis für das E-Rezept?

Einen TI-Anschluss (Konnektor oder TI-Gateway), Kartenterminal, SMC-B, den eHBA der verordnenden Person und ein Primärsystem, das das E-Rezept unterstützt.

Womit wird ein E-Rezept signiert?

Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, in der Regel über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Welche Signaturverfahren zugelassen sind, legen die Vorgaben der gematik fest.

Wer ist für das E-Rezept zuständig?

Die gematik legt die technischen Spezifikationen fest und betreibt den Fachdienst. Die gesetzlichen Grundlagen stehen im SGB V; Praxisanforderungen veröffentlicht die KBV.

Wie finde ich Lösungen für das E-Rezept?

Filtern Sie im OHA Solution Finder nach der Schnittstelle „E-Rezept“ oder öffnen Sie die Kategorien TI, KIM & Konnektivität und Verordnung, Medikation, AMTS & Impfmanagement.

Quellen

Weitere Ratgeber