Wegweisend: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens unternommen. Das verabschiedete GeDIG-Gesetz zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur zu stärken, die elektronische Patientenakte (ePA) benutzerfreundlicher zu gestalten und ein vernetztes Datenökosystem zu etablieren. Dies soll den Zugang zu Versorgungswegen erleichtern und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung vorantreiben.
Das deutsche Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Dieses Vorhaben markiert einen zentralen Punkt in der Strategie zur Schaffung eines umfassenden, vernetzten Gesundheitsdaten-Ökosystems. Primäre Ziele sind die Stabilisierung der Telematikinfrastruktur und die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) hin zu einer alltagstauglichen Anwendung. Damit sollen Bürgerinnen und Bürgern neue digitale Zugänge zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Ein wesentlicher Fokus des Gesetzes liegt auf der Vereinfachung digitaler Abläufe in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie der Verbesserung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern. Insbesondere die ePA soll durch eine einfachere Befüllung, standardisierte medizinische Daten und nutzerfreundliche Zugriffsrechte für Versicherte deutlich an Relevanz gewinnen. Darüber hinaus zielt das GeDIG darauf ab, die Forschung im Gesundheitsbereich zu stärken. Durch die Präzisierung der rechtlichen Grundlagen wird eine datenschutzkonforme Nutzung von Versorgungsdaten für Forschungszwecke ermöglicht. Dies soll die deutsche Position im internationalen Vergleich von Datenräumen und Health-Data-Spaces festigen. Kritische Diskussionen im Rahmen der Gesetzgebung betreffen weiterhin Aspekte wie Datenschutz, Datensicherheit und die genaue Verteilung der Kosten für die technische Umsetzung. Branchenverbände fordern hier klare finanzielle Zusagen für notwendige IT-Investitionen im ambulanten und stationären Sektor. Der Entwurf ist ein weiterer Baustein im Ausbau der digitalen Infrastruktur und relevant für die zukünftige Zusammenarbeit mit Ländern wie Österreich und der Schweiz bei Forschung und Versorgung. Quelle: Pharma Fakten