Weg frei für digitales Gesundheitsdossier in der Schweiz: Automatische Eröffnung geplant
Der Schweizer Nationalrat hat die Einführung eines neuen elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Dieses System soll bis 2030 das bisherige elektronische Patientendossier ablösen und nationale Standards setzen. Alle Einwohner erhalten künftig automatisch ein Dossier, sofern sie dem nicht widersprechen.
Der Schweizer Nationalrat hat in seiner Herbstsession Mitte September 2026 die gesetzliche Grundlage für ein überarbeitetes elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) geschaffen. Diese Neuerung ist darauf ausgelegt, das aktuell existierende elektronische Patientendossier (EPD), welches bisher nur begrenzte Akzeptanz fand, zu ersetzen und eine zentrale Rolle in der digitalen Gesundheitsversorgung des Landes einzunehmen. Ein Kernmerkmal des neuen Konzepts ist die Einführung eines Opt-out-Modells. Dies bedeutet, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz automatisch und kostenfrei ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten, sofern sie dem nicht explizit widersprechen. Die individuelle Datenhoheit bleibt dabei gewahrt: Bürgerinnen und Bürger können weiterhin selbst bestimmen, welche Gesundheitsinformationen im Dossier gespeichert und für wen diese zugänglich gemacht werden. Parallel zur verpflichtenden Implementierung für Gesundheitsdienstleister wird an der Governance und Infrastruktur gearbeitet. Es ist beabsichtigt, eine einzige nationale Plattform zu etablieren, die die derzeitige regionale Zersplitterung des EPD überwindet. Die vollständige Einsatzbereitschaft der neuen Infrastruktur wird für etwa 2030 erwartet, wobei Bund und Kantone gemeinsam für die Finanzierung aufkommen. Das primäre Ziel dieser Initiative ist eine signifikante Effizienzsteigerung im schweizerischen Gesundheitswesen. Durch die zentrale Verfügbarkeit von medizinischen Daten wie Befunden, Laborergebnissen und Medikationsplänen sollen die Versorgungsqualität optimiert, doppelte Untersuchungen vermieden und Medienbrüche minimiert werden. Trotz der obligatorischen Nutzung für Fachpersonal bleibt die Teilnahme für Patientinnen und Patienten freiwillig; sie können die Eröffnung ablehnen oder ein bereits bestehendes Dossier jederzeit löschen lassen. Quelle: SWI swissinfo / Penso / IT-Markt (Parlamentsdienste)