Vergütung für ePA-Befüllung bis 2026 verlängert: Stärkung der digitalen Patientendokumentation

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten weiterhin eine Vergütung für das Befüllen und Aktualisieren der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese Regelung wurde vom erweiterten Bewertungsausschuss bis Ende 2026 verlängert. Ziel ist es, die systematische Nutzung der ePA zu fördern und die digitale Gesundheitsversorgung zu stärken.

Die Vergütung für das Einstellen und Aktualisieren von Dokumenten in die elektronische Patientenakte (ePA) bleibt in Deutschland bis zum 31. Dezember 2026 bestehen. Diese Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses stellt sicher, dass medizinische Fachkräfte wie Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten weiterhin für diese Tätigkeiten honoriert werden. Die Honorierung umfasst sowohl die initiale Befüllung als auch die fortlaufende Aktualisierung der ePA. Hierzu zählen beispielsweise das Hinzufügen von Befundberichten, Arztbriefen und Medikationsplänen. Diese Dokumente sind entscheidend für eine umfassende digitale Behandlungsdokumentation und dienen der Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Kommunikation zwischen den Leistungserbringern. Die Verlängerung der Vergütung erfolgt in einer Phase erhöhter Akzeptanz der ePA. Bis April 2026 wurden bereits über 100 Millionen Dokumente bundesweit in die Akten eingestellt. Zudem nutzten zeitweise bis zu 93.000 Arzt- und Zahnarztpraxen wöchentlich die ePA. Diese Entwicklung korrespondiert mit der laufenden Pilotierung der Ausbaustufe ePA 3.1.3, die unter anderem einen digital gestützten Medikationsprozess und eine Volltextsuche umfasst. Die Maßnahme schließt eine potenzielle Vergütungslücke ab 2027 und soll Anreize für Leistungserbringer aufrechterhalten, die ePA konsequent zu befüllen. Dies trägt dazu bei, den Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie nachfolgende Behandlungseinrichtungen zu maximieren. Die Entscheidung fügt sich in die übergeordnete Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, welche die ePA durch Gesetzesentwürfe wie den GeDIG mit zusätzlichen Funktionen erweitern und die Telematikinfrastruktur weiterentwickeln möchte. Quelle: Ärztezeitung / KVWL