Verbindliche Einführung des E-Rezepts für Betäubungsmittel ab 2028 geplant
Die elektronische Verordnung von Betäubungsmitteln soll ab dem Jahr 2028 verpflichtend sein. Zur Vorbereitung sind Pilotprojekte vorgesehen, für die die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung angepasst wird. Diese Umstellung erweitert den Anwendungsbereich digitaler Rezepte erheblich und erfordert stabile technische Lösungen.
Ab dem Jahr 2028 ist die obligatorische Ausstellung von Betäubungsmittelrezepten in elektronischer Form vorgesehen. Diese weitreichende Maßnahme zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben und die Prozesse rund um die Verschreibung dieser besonderen Medikamentengruppe zu standardisieren und zu sichern. Zur Umsetzung dieser Vorgabe ist eine Modifizierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) notwendig. Ein erster Referentenentwurf hierfür wurde bereits vorgelegt. Bevor die elektronischen Betäubungsmittelrezepte flächendeckend eingeführt werden, sollen sie in sogenannten Modellvorhaben umfassend getestet und erprobt werden, um Praxistauglichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Die geplante Regulierung erweitert den Geltungsbereich elektronischer Verordnungen signifikant. Sie betrifft primär die technischen und organisatorischen Abläufe zwischen verschreibenden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken sowie weiteren involvierten Akteuren im Gesundheitswesen. Dies erfordert eine enge Koordination und Anpassung aller Beteiligten. Für eine reibungslose Implementierung sind aus Sicht der Praxis insbesondere adäquate Testphasen und eine zuverlässige Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) von entscheidender Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umstellung ohne Unterbrechungen in der Arzneimittelversorgung erfolgt und die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist. Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung