Telemedizinische Unterstützung in Apotheken: Neuer Service seit Juli verfügbar

Seit dem 1. Juli 2024 können Patienten bundesweit in Apotheken Unterstützung bei telemedizinischen Arztkontakten erhalten. Dieser Dienst zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Gesundheitsleistungen zu vereinfachen, insbesondere für Personen, die mit Technik weniger vertraut sind.

In Deutschland ist es Patientinnen und Patienten seit dem 1. Juli möglich, assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch zu nehmen. Diese Neuerung resultiert aus einem Schiedsverfahren, das die Grundlage für die Einführung der entsprechenden Regelung schuf. Das Konzept der assistierten Telemedizin sieht vor, dass Apotheker oder pharmazeutisches Fachpersonal die Patienten während eines telemedizinischen Arztgesprächs unterstützen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung und Hilfestellung bei der Datenerfassung für die Anamnese. Ziel ist es, insbesondere Personen ohne eigene digitale Endgeräte oder mit geringerer Technikaffinität den Zugang zu telemedizinischen Angeboten zu erleichtern. Durch die Integration von Telemedizin erweitern Apotheken ihr Leistungsangebot über die traditionelle Arzneimittelversorgung hinaus und etablieren sich als zentrale, niedrigschwellige Anlaufstellen im Gesundheitssystem. Obwohl dies die flächendeckende Verfügbarkeit telemedizinischer Dienste, insbesondere in ländlichen Gebieten, fördern könnte, sind noch Fragen bezüglich Vergütung, Haftung und Datenschutz zu klären. Diese Entwicklung fügt sich in die übergeordneten Bestrebungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein. Sie soll den Zugang zu Versorgungsleistungen vereinfachen und digitale Angebote effektiver mit bestehenden physischen Strukturen verknüpfen. Quelle: Health Care Times