Swissmedic aktualisiert Richtlinien für digitale Kennzeichnung auf Arzneimittelpackungen
Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic hat ihre Bestimmungen für mobile Technologien auf Medikamentenverpackungen überarbeitet. Diese Aktualisierung konzentriert sich insbesondere auf die präzise Nutzung von QR-Codes und trat zum 1. August 2026 in Kraft. Pharmaunternehmen und Lieferanten müssen sich auf die neuen Vorgaben einstellen.
Die schweizerische Aufsichtsbehörde für Heilmittel, Swissmedic, hat ihre Leitlinien bezüglich des Einsatzes mobiler Technologien grundlegend neu gefasst. Im Fokus der Überarbeitung standen dabei die Bestimmungen für die Integration von QR-Codes auf Verpackungen von Arzneimitteln, um eine klare und einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Diese präzisierten Vorgaben sind seit dem 1. August 2026 für alle Akteure im Schweizer Pharmamarkt verbindlich. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen und in welcher Form digitale Elemente zur Informationsbereitstellung auf Medikamentenverpackungen verwendet werden dürfen. Ziel ist es, die Konsistenz und Verlässlichkeit der bereitgestellten Informationen zu sichern und gleichzeitig die Möglichkeiten digitaler Interaktion zu regulieren. Für Hersteller und Zulieferer von Arzneimitteln in der Schweiz ergeben sich daraus konkrete Anpassungserfordernisse. Die neuen Richtlinien schaffen Rechtssicherheit und Transparenz für die Implementierung digitaler Kennzeichnungslösungen und stellen sicher, dass mobile Technologien im Einklang mit den hohen Standards der Arzneimittelsicherheit und -regulierung eingesetzt werden. Quelle: Universimed