Schweizer Nationalratskommission stärkt Datenschutz im Entwurf für neues E-Gesundheitsdossier

Die Gesundheitskommission des Nationalrats befürwortet mehrheitlich ein neues Gesetz zur digitalen Gesundheitsakte in der Schweiz, fordert jedoch verschärfte Datenschutzbestimmungen und Transparenz, insbesondere die Offenlegung von Quellcodes. Dieses Gesetz soll eine kostenlose elektronische Gesundheitsakte für alle Einwohner einführen und das bestehende elektronische Patientendossier geordnet ablösen.

Die Gesundheitskommission des Schweizer Nationalrats (SGK-N) hat sich mehrheitlich für den Entwurf eines neuen Gesetzes zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) ausgesprochen. Ziel dieser Neuerung ist es, die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen signifikant voranzutreiben. Eine zentrale Komponente des Gesetzes ist die automatische und kostenfreie Einrichtung einer elektronischen Gesundheitsakte für alle in der Schweiz ansässigen Personen, wobei jederzeit eine Opt-out-Möglichkeit bestehen wird. Ein wesentlicher Fokus der Kommission liegt auf der Stärkung des Datenschutzes. Sie fordert, dass der Bund Gesundheits- und Personendaten nur im technisch notwendigen Umfang für den Betrieb des Informationssystems verarbeiten darf. Zudem wird die weitgehende Offenlegung des Quellcodes angestrebt, um Transparenz zu gewährleisten. Die Kommission betont weiterhin die Notwendigkeit einer technologieneutralen Gestaltung, die Flexibilität für verschiedene Softwarelösungen ermöglichen soll. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der reibungslose Übergang vom derzeitigen, nur wenig genutzten elektronischen Patientendossier (EPD) zum neuen E-Gesundheitsdossier. In diesem Kontext ist vorgesehen, dass die Schweizer Post ihre Plattform Post Sanela einstellt und die Migration bestehender Dossiers zu anderen Stammgemeinschaften aktiv und kostenfrei unterstützt. Dies soll einen geordneten Übergang für die Nutzer sicherstellen. Die Beratung des Gesetzentwurfs im Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession stattfinden. Das neue Gesetz könnte somit den grundlegenden Rahmen für die zukünftige Nutzung digitaler Gesundheitsakten in der Schweiz bilden und ist Teil einer umfassenderen Diskussion über das Vertrauen in digitale Gesundheitsinfrastrukturen sowie das Gleichgewicht zwischen Datennutzung und Privatsphäre. Quelle: Nau.ch / Parlamentsdienste