Schweiz plant umfassendes E-Gesundheitsdossier ab 2030: Neue Ära der digitalen Patientenakte
Die Schweiz treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran: Der Nationalrat hat einen Gesetzesentwurf für ein neues elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) gebilligt. Dieses soll ab 2030 das bisherige elektronische Patientendossier ablösen, allen Einwohnern automatisch zur Verfügung stehen und Leistungserbringer zur Nutzung verpflichten. Dabei sind erweiterte Opt-out- und Löschrechte vorgesehen, um die informationelle Selbstbestimmung zu stärken.
Das Schweizer Parlament hat einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung der Gesundheitsversorgung unternommen. Der Nationalrat verabschiedete einen Gesetzesentwurf für ein neu konzipiertes elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) mit einer klaren Mehrheit. Diese Initiative zielt darauf ab, den bisherigen Standard des elektronischen Patientendossiers (EPD), dessen Nutzung begrenzt war, auf eine zukunftsfähige gesetzliche Grundlage zu stellen. Das Kernstück der vorgeschlagenen Neuerung ist ein zentral organisiertes und bundesrechtlich geregeltes Dossier. Dieses soll allen Bürgerinnen und Bürgern automatisch und kostenfrei bereitgestellt werden. Gleichzeitig wird den Betroffenen die Möglichkeit eines Opt-out und das Recht zur Löschung ihrer Daten eingeräumt, um die individuelle Datenkontrolle zu gewährleisten. Die flächendeckende Einführung des neuen Systems ist für das Jahr 2030 geplant und sieht eine einheitliche technische Infrastruktur sowie eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Eine zentrale Neuerung betrifft die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken und Physiotherapiepraxen sowie weitere Gesundheitsfachkräfte sollen verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und dort relevante Behandlungsdaten zu dokumentieren. Damit wird die digitale Akte zu einem integralen Bestandteil des Behandlungsalltags. In Bezug auf den Datenschutz ist vorgesehen, dass alle Daten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert werden und dem Schweizer Recht unterliegen. Die Schweiz soll zudem von einem einzigen nationalen Anbieter oder einer zentralen Gemeinschaftslösung profitieren, deren Betrieb und Finanzierung durch die Kantone erfolgt. Begleitend zur Gesetzesvorlage werden intensive Diskussionen über die informationelle Selbstbestimmung, die Verwaltung von Zugriffsschlüsseln und die Transparenz der Software geführt. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern dabei stärkere Garantien für die Patientenrechte. Der Entwurf wird nun dem Ständerat (Conseil des États) zur weiteren Beratung zugeleitet, wo noch Anpassungen, insbesondere hinsichtlich Sicherheitsstandards, Governance und Finanzierungsmodellen, vorgenommen werden könnten, bevor das neue Rahmengesetz finalisiert wird. Quelle: Watson / Bluewin / Plattform J / Ground News