Schweiz plant neues Elektronisches Gesundheitsdossier ab 2030: Fokus auf Datenschutz und Nutzung

Die Schweiz bereitet die Ablösung des bisherigen Elektronischen Patientendossiers (EPD) durch ein umfassenderes Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) vor, das frühestens ab 2030 eingeführt werden soll. Aktuell wird der Gesetzesentwurf parlamentarisch beraten, wobei Datenschutz und Datensicherheit zentrale Diskussionspunkte bilden. Das neue System soll die digitale Versorgung stärken und den Alltag für Patienten und Leistungserbringer verbessern.

Die Schweiz steht vor einer tiefgreifenden Neugestaltung ihrer digitalen Gesundheitsdokumentation, wie der Swiss eHealth-Barometer 2026 aufzeigt. Der Bundesrat beabsichtigt, das bestehende Elektronische Patientendossier (EPD) durch ein zukunftsfähiges Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) zu ersetzen. Die Einführung des E-GD ist für frühestens 2030 geplant und zielt darauf ab, die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen zu optimieren. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der im November 2025 verabschiedet wurde, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Prüfung. Im Februar 2026 hat die zuständige Nationalratskommission ihre Beratungen aufgenommen. Wesentliche Aspekte der Debatte sind der Schutz personenbezogener Daten, die Gewährleistung der Datensicherheit, die mögliche Implementierung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie die präzise Definition von behandlungsrelevanten Informationen. Das E-GD soll eine deutlich breitere Anwendung als das bisherige EPD finden und besser in den Versorgungsalltag integriert werden. Dies beinhaltet eine stärkere Einbindung von Hausärzten, Apotheken und den Patienten selbst. Zudem werden hohe Anforderungen an die Interoperabilität und die Einhaltung einheitlicher Datenstandards gestellt, um Medienbrüche zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Obwohl die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen zunehmend als Qualitätsfaktor anerkannt wird, bestehen weiterhin Herausforderungen bei der Akzeptanz und der nahtlosen Nutzung im klinischen Alltag. Für Gesundheitsdienstleister und IT-Anbieter ergeben sich aus der geplanten Reform klare Impulse. Investitionsentscheidungen in IT-Systeme müssen künftig verstärkt auf die Anforderungen des E-GD abgestimmt werden. Gleichzeitig bietet dies Digital-Health-Unternehmen einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Produkten, die in die nationale Dossierinfrastruktur integrierbar sind. Quelle: Medi-Karriere – Swiss eHealth-Barometer 2026