Schweiz: Obligatorisches elektronisches Gesundheitsdossier im Opt-out-Modell bis 2030
Die Schweiz plant die Einführung eines neuen Bundesgesetzes zum elektronischen Gesundheitsdossier (EGD), das ein Opt-out-Modell vorsieht. Ab 2030 erhalten alle Bürger automatisch ein kostenloses EGD, während Leistungserbringer zur Nutzung verpflichtet werden. Die Neuregelung stärkt den Datenschutz und führt zu umfassenden Änderungen in der Behandlungsdokumentation.
Die Schweiz steht vor einer grundlegenden Neugestaltung ihrer Gesundheitsdokumentation durch die Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers (EGD) auf Bundesebene. Eine detaillierte juristische Analyse beleuchtet die Kernaspekte der kommenden Gesetzgebung, die das bisherige freiwillige Opt-in-System durch ein obligatorisches Opt-out-Modell ablöst. Dies bedeutet, dass für sämtliche Bürgerinnen und Bürger automatisch ein Dossier angelegt wird, sofern sie nicht explizit widersprechen. Die Umsetzung der neuen Regelung ist bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Bis dahin haben Einzelpersonen die Möglichkeit, der Eröffnung eines Dossiers zu widersprechen. Für Gesundheitsfachpersonen, einschliesslich Ärzte, Spitäler und Apotheken, wird die Nutzung des EGD rechtlich bindend. Die Finanzierung des Dossiers erfolgt durch Bund und Kantone, wobei die Bereitstellung für die Bevölkerung kostenfrei ist. Nutzer behalten jedoch das verbriefte Recht, den Zugriff auf ihre Daten zu steuern, Inhalte löschen zu lassen oder das Dossier vollständig abzulehnen. Die geplante Gesetzgebung sieht eine zentrale Infrastruktur vor, die vom Bund betrieben wird. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Datenschutz zu erhöhen und gleichzeitig die digitale Dokumentation von Behandlungen zu standardisieren. Leistungserbringer müssen ihre bestehenden IT-Systeme an die neuen Schnittstellen anpassen und sind zur verbindlichen digitalen Dokumentation verpflichtet. Dies bringt eine tiefgreifende Veränderung der Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe in der medizinischen Praxis mit sich. Die juristische Bewertung hebt hervor, dass das EGD einen zentralen Pfeiler der nationalen E-Health-Strategie bildet. Offene Fragen bezüglich der Interoperabilität verschiedener Systeme, der genauen Rollen und Zugriffsrechte sowie der Haftung bei Datenmissbrauch oder Fehlern müssen in den ausstehenden Verordnungen präzise geklärt werden. Die vollständige technische und organisatorische Implementierung erfolgt nach Abschluss der parlamentarischen Prozesse und möglicher Volksabstimmungen. Quelle: JuriUp / swissinfo.ch