Schweiz: Nationalrat beschließt neues E-Gesundheitsdossier mit zentraler Architektur ab 2030
Das Schweizer Parlament hat ein neues Bundesgesetz für ein elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) verabschiedet. Dieses soll ab 2030 das bisherige System ersetzen und als Opt-out-Lösung mit einer zentralen Infrastruktur fungieren. Während es für Leistungserbringer verpflichtend wird, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit.
Der Schweizer Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) gebilligt. Dieses Gesetz sieht vor, das bisherige, wenig genutzte elektronische Patientendossier (EPD) abzulösen. Nach den aktuellen Plänen erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz automatisch und kostenlos ein solches Dossier, es sei denn, sie widersprechen der Einrichtung aktiv (Opt-out-Prinzip). Nutzerinnen und Nutzer sollen die Kontrolle über ihre Daten behalten, inklusive der Möglichkeit, Informationen zu löschen und Zugriffsrechte individuell festzulegen. Das E-GD basiert auf einer einzigen, zentralen technischen Infrastruktur, deren Entwicklung und Finanzierung gemeinsam von Bund und Kantonen getragen wird. Damit wird eine Abkehr von den bisherigen regionalen Strukturen zugunsten einer zentralen Anlaufstelle vollzogen. Die Speicherung der Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich in der Schweiz und unterliegt dem Schweizer Recht, wobei die Hoheit über die Daten bei den Patientinnen und Patienten liegt. Ziel ist eine signifikant höhere Akzeptanz und ein verbesserter Versorgungsnutzen im Vergleich zum Vorgängermodell. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Pflicht zur Nutzung für Leistungserbringer. Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Physiotherapeutinnen und Pflegefachpersonen, die Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen, sind künftig dazu verpflichtet, das E-GD zu verwenden und relevante medizinische Informationen einzutragen. Obwohl die Teilnahme für die Bevölkerung freiwillig ist (Opt-out), ist die Nutzung für diese Berufsgruppen verbindlich. Die vorgeschlagene Gesetzesfassung stößt bei zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Digitalen Gesellschaft und der Piratenpartei auf Kritik. Sie beanstanden insbesondere die Datenschutz- und IT-Sicherheitsaspekte, darunter die angeblich unzureichende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Zudem wird die Möglichkeit einer zentralen Bearbeitung hochsensibler Gesundheitsdaten durch den Bund als kritisch betrachtet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Ständerat zur weiteren Beratung vorgelegt. Dort sollen offene Fragen bezüglich Governance, Sicherheitsarchitektur und des Opt-out-Verfahrens geklärt werden. Die produktive Einführung des neuen E-GD ist für das Jahr 2030 geplant, parallel zur geordneten Ablösung der bestehenden EPD-Strukturen. Quelle: SRF / Watson / swissinfo / Penso