Primärversorgung digitalisieren: GeDIG-Entwurf definiert neue Standards für Patientenzugang
Ein aktueller Entwurf des Gesetzes für die digitale Gesundheitsversorgung (GeDIG) legt neue digitale Vorgaben für die Primärversorgung in Deutschland fest. Kernpunkte sind die Etablierung eines digitalen Einstiegspunkts über elektronische Patientenakten (ePA), effiziente Terminbuchungsprozesse und standardisierte Ersteinschätzungsverfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Patientenzugang zu steuern und die Versorgungslandschaft zu modernisieren.
Der Gesetzgeber konkretisiert mit dem vorliegenden GeDIG-Entwurf die Anforderungen an das künftige Primärversorgungssystem in Deutschland. Ziel ist es, digitale Strukturen fest in der Versorgung zu verankern und den Zugang für Patientinnen und Patienten zu erleichtern und zu optimieren. Zentrale Bestandteile des Entwurfs sind die Schaffung eines digitalen Einstiegspunktes, der über die ePA-Anwendungen der Krankenkassen zugänglich sein soll. Dieser digitale Zugang soll Funktionen zur Terminbuchung umfassen und eine nahtlose Weiterleitung zu standardisierten Ersteinschätzungsverfahren ermöglichen. Damit wird ein einheitlicher Weg zur Steuerung des Patientenzugangs in der digitalen Gesundheitslandschaft geschaffen. Darüber hinaus sieht der Entwurf verbindliche Vorgaben für die digitale Bedarfs- und Ersteinschätzung sowie für Terminbuchungsplattformen vor. Dazu gehören die Implementierung offener Schnittstellen, um die Interoperabilität verschiedener Systeme zu gewährleisten, sowie strenge Anforderungen an den Datenschutz. Durch diese Maßnahmen wird ein regulatorischer Rahmen geschaffen, der die digitale Steuerung des Patientenzugangs transparent und sicher gestalten soll. Quelle: Krankenhaus-IT