Obligatorisches E-Gesundheitsdossier: Schweizer Reform für digitale Patientendaten
Die Schweiz plant die Einführung eines neuen, obligatorischen elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD), das das bisherige EPD ablösen wird. Dieses Dossier soll automatisch allen Bürgern zur Verfügung stehen und eine zentralisierte Datenverwaltung durch eine nationale Trägerschaft ermöglichen. Die Reform zielt darauf ab, die Fragmentierung zu reduzieren und die Nutzung digitaler Gesundheitsdienste landesweit zu vereinheitlichen.
Die Schweiz bereitet sich auf eine umfassende Reform im Bereich der digitalen Patientendaten vor. Ein neues, obligatorisches elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) soll das bestehende elektronische Patientendossier (EPD) ersetzen und die Nutzung digitaler Gesundheitsinformationen deutlich vereinfachen. Das System ist darauf ausgelegt, jedem Bürger in der Schweiz automatisch ein kostenloses digitales Dossier zur Verfügung zu stellen, sofern nicht aktiv widersprochen oder eine Löschung beantragt wird. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuerung ist die Umstellung von regionalen auf eine einzige nationale Trägerschaft. Dies soll die bisherige Fragmentierung der Datenlandschaft beheben und eine kohärente, landesweite Plattform schaffen. Gleichzeitig sind alle Gesundheitsfachpersonen künftig dazu verpflichtet, das E-Gesundheitsdossier aktiv zu nutzen und relevante Patientendaten dort zu dokumentieren. Diese Maßnahme soll eine umfassende und einheitliche Datenerfassung sicherstellen. Für Patienten werden Fragen zur Opt-out-Möglichkeit, zum sensiblen Umgang mit persönlichen Daten und zur Steuerung von Zugriffsrechten eine zentrale Rolle spielen. Die Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend für die Akzeptanz und erfolgreiche Implementierung des neuen Systems. Die aktuelle Reform ist Teil der weiterentwickelten Schweizer E-Health-Strategie, die darauf abzielt, aus einem bislang wenig genutzten EPD eine breit akzeptierte und verbreitete digitale Gesundheitsplattform zu machen. Quelle: Watson