Medikationsdaten aus der ePA fließen standardmäßig in die Forschung: Start Ende 2026
Ab Ende Oktober 2026 werden pseudonymisierte Medikationsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) automatisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert, wobei Versicherte ein Widerspruchsrecht besitzen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert jedoch weitergehende Wahlmöglichkeiten für Patienten zur Datennutzung.
Ab Ende Oktober 2026 wird in Deutschland ein neuer digitaler Prozess in der gesetzlichen Krankenversicherung implementiert. Zukünftig sollen Medikationsdaten, die in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert sind, automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet werden. Diese Übermittlung erfolgt in pseudonymisierter Form, um die Forschung im Bereich der Versorgungs- und Arzneimittelentwicklung zu unterstützen und evidenzbasierte Entscheidungen zu fördern. Die Funktion zur Datenweitergabe ist voreingestellt, was bedeutet, dass Versicherte aktiv widersprechen müssen, falls sie eine Übermittlung ihrer Daten nicht wünschen. Die übertragenen Informationen umfassen zunächst die elektronische Medikationsliste des Patienten. Vor der Weitergabe werden die Daten pseudonymisiert, sodass keine direkte Identifizierung der einzelnen Person möglich ist. Dies soll sicherstellen, dass die Vorteile für die medizinische Forschung genutzt werden können, ohne die individuellen Datenschutzrechte zu verletzen. Die zuständigen Datenschutzbehörden betonen die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben bei diesem Verfahren. Dennoch äußert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bedenken und fordert für die ePA „echte Wahlmöglichkeiten“. Er plädiert dafür, dass Patientinnen und Patienten detaillierter entscheiden können sollen, welche spezifischen Daten für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Diese Debatte wird durch den allgemeinen Wandel zur „Opt-out-ePA“ („ePA für alle“) verstärkt, bei der Akten standardmäßig angelegt werden und ein aktiver Widerspruch erforderlich ist. Es wird erwartet, dass die ePA durch die Integration in die Forschungslandschaft eine noch zentralere Rolle im Medikationsmanagement und der Qualitätssicherung einnehmen wird. Gleichzeitig entsteht ein erhöhter Informationsbedarf bei Ärzten und Versicherten hinsichtlich des Widerspruchsrechts und der praktischen Umsetzung der neuen Regelung, um Transparenz und technische Kontrolle zu gewährleisten. Quelle: Schwaebische / BfDI / Blogspan