KI-Kennzeichnungspflicht im Online-Marketing ab 2026: DREIKON informiert

DREIKON beleuchtet die ab August 2026 geltende Verpflichtung zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten im Online-Marketing gemäß EU AI Act. Der englischsprachige Beitrag richtet sich an internationale Unternehmen und erläutert relevante Formate sowie die Deklaration von KI-Anzeigen bei Google und Übergangsfristen.

DREIKON hat einen englischsprachigen Beitrag veröffentlicht, der sich an ein internationales Publikum richtet und die ab 2. August 2026 wirksame Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Online-Marketing behandelt. Gemäß Artikel 50 des EU AI Acts werden Transparenzanforderungen erläutert, die festlegen, welche Marketing-Assets als KI-generiert oder -bearbeitet deklariert werden müssen. Der Artikel stellt klar, dass nicht jede mit KI erstellte Marketingmaßnahme eine sichtbare Kennzeichnung erfordert. Der Fokus liegt stattdessen auf Deepfakes, realistischen Medien, KI-Interaktionen und spezifischen Texten mit Informationswert für die Öffentlichkeit. DREIKON beschreibt zudem, wie Werbetreibende bereits seit Juli 2026 bei Google ihre Assets als „AI-generated“ kennzeichnen können und welche Auswirkungen dies auf Anzeigeninformationen hat. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, von einer rückwirkenden Kennzeichnung ausgenommen sind. Für Anbieter bestehender Systeme besteht eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 zur Anpassung an die technischen Markierungs- und Erkennungsanforderungen. DREIKON positioniert sich in diesem Kontext als Experte für internationale Unternehmen, die ihre Online-Marketing-Strategien an die neuen EU-Regulierungen anpassen müssen. Quelle: DREIKON GmbH & Co. KG