Kanton St. Gallen modernisiert Gesundheitsgesetz: Fokus auf Patientenschutz und digitale Lösungen
Der Kanton St. Gallen treibt eine umfassende Neugestaltung seines Gesundheitsgesetzes voran. Ziel ist die Stärkung von Prävention und innovativen Versorgungsmodellen, während gleichzeitig erstmals Patientenrechte explizit verankert werden. Dies schafft einen zukunftsweisenden Rahmen für die digitale Transformation im Gesundheitswesen.
Die Kantonsregierung St. Gallen hat eine weitreichende Reform des kantonalen Gesundheitsgesetzes initiiert, welche von der zuständigen Kommission positiv aufgenommen wurde. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Gesundheitsvorsorge maßgeblich zu stärken und neuartige Ansätze in der Patientenversorgung zu fördern. Gleichzeitig soll das Bewilligungsverfahren für Leistungserbringer vereinfacht werden, um administrative Hürden abzubauen. Eine zentrale Neuerung stellt die gesetzliche Verankerung von Patientenrechten dar, die bisher in dieser Form nicht existierten. Dies unterstreicht die Patientenzentrierung der Gesetzesrevision. Weiterhin wird die Langzeitpflege in einem integralen Ansatz umfassend neu geregelt, um eine konsistente und zukunftssichere Versorgung zu gewährleisten. Für den Bereich der digitalen Gesundheit ist diese Gesetzesanpassung von erheblicher Bedeutung. Sie schafft einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen, der organisatorische Innovationen und neue Versorgungsformen, wie Telemedizin oder digitale Therapien, ermöglicht. Dabei verzichtet das Gesetz bewusst darauf, spezifische Technologielösungen vorzuschreiben, um technologische Neutralität zu wahren und zukünftigen Entwicklungen Raum zu lassen. Quelle: Kanton St. Gallen