Justizministerium stärkt Vertrauen in ePA: Gesetzlicher Schutz vor Datenzugriff

Das Bundesjustizministerium plant eine gesetzliche Anpassung, um die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) grundsätzlich vor dem Zugriff durch Ermittlungsbehörden zu schützen. Diese Initiative zielt darauf ab, das Vertrauen der Versicherten in die digitale Gesundheitsversorgung zu festigen, insbesondere vor dem flächendeckenden Start der ePA im Jahr 2026. Dadurch sollen Patientendaten den gleichen Schutzstatus wie klassische ärztliche Unterlagen erhalten.

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer neuen gesetzlichen Grundlage, um den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu reglementieren. Die zentrale Absicht besteht darin, medizinische Informationen in der ePA zukünftig grundsätzlich vor Beschlagnahme zu bewahren. Dieser Ansatz gleicht die Sensibilität und den Schutz digitaler Patientendaten dem traditionellen Status von ärztlichen Aufzeichnungen an. Stärkung des Patientenvertrauens vor dem ePA-Rollout Dieser politische Schritt erfolgt im Kontext des erwarteten flächendeckenden Starts der ePA, der für das Jahr 2026 prognostiziert wird. Experten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) betonen die entscheidende Bedeutung eines hohen Maßes an Vertrauen seitens der Versicherten in die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens. Sowohl Datenschutz- als auch Patientenorganisationen begrüßen die geplante gesetzliche Stärkung als wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz der ePA. Parallel dazu wird über die Vereinbarkeit des erweiterten Datenschutzes mit den operativen Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden diskutiert. Auswirkungen auf Leistungserbringer und IT-Systeme Für medizinische Leistungserbringer und IT-Dienstleister impliziert die geplante Regelung eine Notwendigkeit zur Anpassung ihrer Prozesse sowie der Informationspflichten gegenüber Patientinnen und Patienten. Besondere Aufmerksamkeit wird der transparenten Gestaltung und Dokumentation von Zugriffsrechten zukommen, um sowohl rechtliche Vorgaben als auch die Effizienz der Versorgungsprozesse zu gewährleisten. Die Neuregelung könnte zudem weitreichende Konsequenzen für die sekundäre Nutzung von ePA-Daten haben, etwa für Forschungszwecke oder die Qualitätssicherung. Hierbei ist entscheidend, wie der Gesetzgeber eine ausgewogene Balance zwischen Datensicherheit, Innovation in der Versorgung und rechtlichen Auskunftspflichten etablieren wird. Quelle: ad-hoc-news / Agenturmeldung