Gesetzgeber diskutiert erweiterten Zugriff: Betriebsärzte und die elektronische Patientenakte

Ein aktueller Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten einen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) mittels Opt-out-Verfahren zu ermöglichen. Während Befürworter eine verbesserte arbeitsmedizinische Prävention hervorheben, äußern Datenschützer und Patientenvertreter Bedenken hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmer.

Ein neuer Gesetzesvorschlag in Deutschland beabsichtigt, Betriebsärzten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Mitarbeiter zu gewähren. Dies würde im Rahmen ihrer Aufgaben zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge geschehen. Der Zugang wäre an ein Opt-out-Prinzip gekoppelt, was bedeutet, dass die Gesundheitsdaten freigegeben werden, sofern kein aktiver Widerspruch durch den Arbeitnehmer erfolgt. Datenschutzexperten und Interessenvertretungen von Patienten äußern sich kritisch zu dieser Regelung. Sie befürchten, dass Beschäftigte aufgrund beruflicher Abhängigkeiten faktisch unter Druck geraten könnten, dem Zugriff zuzustimmen. Dies könnte die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen maßgeblich einschränken. Demgegenüber argumentieren Befürworter aus der Wirtschaft und der Politik, dass ein erweiterter Datenzugriff die arbeitsmedizinische Versorgung optimieren würde. Betriebsärzte könnten relevante Gesundheitsinformationen nutzen, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken präziser zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen effektiver zu gestalten. Dies wäre beispielsweise bei der Behandlung chronischer Krankheiten, der Bewältigung arbeitsplatzbezogener Belastungen oder bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit von Vorteil. Die Diskussion um diesen Gesetzentwurf ist Teil einer breiteren Debatte über die Steuerung der ePA, die Angemessenheit von Opt-out-Verfahren und die Frage, welche Akteure Zugriff auf sensible Behandlungsdaten haben dürfen. Die finale Ausgestaltung und Verabschiedung des Gesetzes stehen im Kontext des weiteren parlamentarischen Verfahrens sowie potenzieller Anpassungen an geltendes Datenschutz- und Arbeitsrecht noch aus. Quelle: Golem.de