Gesetzentwurf: Mehr ePA-Zugriffe durch Betriebsärzte bei Nicht-Widerspruch

Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, Betriebsärzten den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) zu ermöglichen, sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen. Dies erweitert den Kreis der potenziellen Nutzer sensibler Gesundheitsdaten erheblich. Die Anpassung bringt neue Anforderungen an Datenschutz und Berechtigungsmanagement mit sich.

Ein kürzlich vorgelegter Gesetzentwurf beabsichtigt, Betriebsärzten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren. Dies soll auf Basis einer Widerspruchslösung erfolgen: Versicherte müssen dem Zugriff aktiv widersprechen, andernfalls wird er ermöglicht. Diese Regelung stellt eine signifikante Erweiterung des Nutzerkreises für die ePA dar. Die potenzielle Einbeziehung von Betriebsärzten in den Kreis der ePA-Nutzer hat weitreichende technologische und organisatorische Implikationen. Mit zusätzlichen Akteuren, die Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten erhalten, steigen die Anforderungen an das Management von Berechtigungen, die lückenlose Protokollierung von Zugriffen sowie den Schutz persönlicher Daten erheblich. Die IT-Infrastruktur muss entsprechend angepasst werden, um die Datensicherheit jederzeit zu gewährleisten. Dieser Vorschlag markiert einen weiteren Schritt in der kontinuierlichen Entwicklung und Etablierung der ePA im deutschen Gesundheitswesen. Er verdeutlicht, dass die Ausweitung digitaler Zugriffsrechte nicht nur Effizienzgewinne verspricht, sondern auch neue Herausforderungen im Bereich der Governance und des Datenschutzes mit sich bringt, die sorgfältig adressiert werden müssen. Quelle: Golem.de