Gesetzentwurf GeDIG: Debatte um Datennutzung und digitalen Patientenzugang im Gesundheitswesen

Der jüngste Kabinettsentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) liegt vor. Während er neue Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung schafft, stößt er bei Verbänden und Selbstverwaltung auf Kritik. Insbesondere der geplante digitale Erstkontakt über die ePA-App und die Rolle der Krankenkassen werden kontrovers diskutiert.

Der Kabinettsentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stellt einen wesentlichen Schritt der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitssektors dar. Das Gesetz zielt darauf ab, klare Rahmenbedingungen für die Verwendung von Gesundheitsdaten in der Versorgung, Forschung und bei Innovationen zu definieren. Es knüpft an bestehende Initiativen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das Forschungsdatenzentrum Gesundheit sowie die Registerlandschaft an. Der Entwurf wurde im Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Obwohl er als Basis für ein zukünftiges Primärversorgungssystem angesehen wird, gibt es deutliche Vorbehalte seitens der Fachverbände und der Selbstverwaltung. Zu den Hauptkritikpunkten zählen der vorgesehene digitale Zugang für Patienten über die ePA-App, die Beteiligung der Krankenkassen bei Erst- und Bedarfseinschätzungen sowie Regelungen zur Datennutzung und Vergütung von Leistungen. Forschungsorientierte Pharmaverbände heben die potenziellen Vorteile einer verbesserten Datennutzung hervor, die Effizienzsteigerungen, die Förderung der Forschung und KI-basierte Innovationen ermöglichen könnte. Gleichzeitig werden Governance-Strukturen, der Schutz von Patientendaten und die präzise Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Leistungserbringern und Kostenträgern als zentrale Herausforderungen benannt. Das GeDIG könnte für Leistungserbringer neue digitale Arbeitsabläufe sowie zusätzliche Anforderungen an Dokumentation und Schnittstellen mit sich bringen, beispielsweise bei elektronischen Überweisungen und digitalen Versorgungseinstiegen. Die aktuelle Diskussion verdeutlicht, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes und seine Auswirkungen auf den Alltag in Arztpraxen und Kliniken weiterhin intensiv beraten werden. Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Interessenvertreter die finalen Regelungen beeinflussen können, um ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Quelle: Deutsches Ärzteblatt / BARMER