GeDIG: Länder kritisieren lange Umsetzungsfristen für digitale Gesundheitsanwendungen
Bundesratsausschüsse bewerten das GeDIG positiv, üben jedoch Kritik an den vorgesehenen Zeitplänen. Insbesondere die späte Einführung zentraler digitaler Anwendungen wie E-Verordnungen und der Notfallzugriff stößt auf Bedenken. Die Länder fordern eine stärkere Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und praktikablerer Einführungszeiten.
Die Ausschüsse des Bundesrates haben eine Bewertung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgenommen, dessen Beratung für Ende September 2026 terminiert ist. Grundsätzlich erkennen die Länder in diesem Entwurf einen wichtigen Schritt zur Stärkung der digitalen Infrastruktur, der Vernetzung über Sektorengrenzen hinweg und der Forschungsfähigkeit im deutschen Gesundheitswesen. Ein zentraler Kritikpunkt der Ausschüsse betrifft die als zu lang empfundenen Fristen für die Implementierung essenzieller digitaler Anwendungen. Beispielsweise sollen der elektronische Notfallzugriff, E-Verordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sowie elektronische Überweisungen erst sukzessive zwischen 2028 und 2029 verpflichtend werden. Diese zeitliche Staffelung birgt nach Ansicht der Länder das Risiko, die Qualität der Patientenversorgung zu beeinträchtigen und die Akzeptanz der Digitalisierung zu mindern. Die Forderung der Bundesratsausschüsse zielt auf eine konsequentere Ausrichtung an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen und den praktischen Anforderungen der Leistungserbringer. Nur so könnten Medienbrüche in Behandlungsprozessen vermieden werden. Gleichzeitig wird die Chance des GeDIG betont, durch die Verankerung digitaler Elemente, wie der elektronischen Überweisung, die Weichen für ein transparentes und koordiniertes Primärversorgungssystem zu stellen. Die anstehende Bundesratsdiskussion wird sich voraussichtlich darauf konzentrieren, wie die ambitionierten Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer realistischen Umsetzbarkeit in der täglichen Praxis in Einklang gebracht werden können, um den größtmöglichen Nutzen für Patienten und Leistungserbringer zu erzielen. Quelle: Deutsches Ärzteblatt / Ärzte Zeitung