GeDIG-Entwurf: Ausschüsse drängen auf raschere Einführung digitaler Gesundheitsdienste

Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetzesentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dabei steht die zeitliche Umsetzung digitaler Verfahren im Fokus. Verschiedene Ausschüsse fordern eine deutliche Beschleunigung der geplanten Einführungsfristen.

Der Gesetzgeber in Deutschland diskutiert aktuell das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ein zentraler Punkt der Beratungen im Bundesrat ist die Geschwindigkeit, mit der neue digitale Anwendungen und Prozesse im Gesundheitssektor etabliert werden sollen. Nach derzeitigem Stand sehen die Pläne vor, dass bestimmte digitale Anwendungen wie elektronische Notfalldaten, Angebote zur häuslichen Krankenpflege, Heilmittelverordnungen und Überweisungen erst in den kommenden Jahren verpflichtend digital zur Verfügung stehen sollen. Diese vorgesehenen Zeitachsen stoßen jedoch auf Kritik. Die zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates äußern Bedenken hinsichtlich der angesetzten Fristen. Sie befürworten zwar die grundsätzlichen Ziele der Digitalisierung, fordern jedoch eine spürbare Verkürzung der Umsetzungszeiträume. Eine zügigere Einführung der digitalen Dienste wird als notwendig erachtet, um die Potenziale der Digitalisierung umfassend zu nutzen. Die abschließende parlamentarische Beratung sowie die endgültige Entscheidung über den Gesetzesentwurf und die darin enthaltenen Zeitpläne stehen noch aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Forderungen nach einer beschleunigten Digitalisierung in die finale Fassung des GeDIG einfließen werden. Quelle: Apotheke Adhoc