Europäischer Gesundheitsdatenraum prägt nationale Digitalstrategie mit klaren Fristen
Die deutsche Digitalstrategie im Gesundheitswesen orientiert sich maßgeblich am Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Bis 2031 werden wesentliche medizinische Dokumente schrittweise über Ländergrenzen hinweg verfügbar sein, beginnend mit E-Rezepten und Patientenkurzberichten.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist seit März 2025 in Kraft und fungiert als zentraler Orientierungspunkt für die nationale Umsetzung der Digitalstrategie im deutschen Gesundheitswesen. Ziel des EHDS ist es, den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten für Behandlungszwecke sowie für Forschung und Innovation zu erleichtern. Die Einführung erfolgt gestaffelt und basiert auf den erwarteten EU-Durchführungsakten, die bis März 2027 verabschiedet werden sollen. In einem ersten Schritt wird die grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Patientenkurzberichten und E-Rezepten bis März 2029 angestrebt. Eine zweite Phase sieht vor, dass bis März 2031 auch bildgebende Diagnostikdaten, Laborbefunde und Entlassbriefe über Ländergrenzen hinweg digital abgerufen werden können. Technisch setzt Deutschland auf den FHIR R4-Standard, der als Grundlage für den Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Patientenakte dient. Die kürzlich verabschiedeten nationalen Digitalgesetze, wie das GeDIG, sind eng mit den Vorgaben des EHDS abgestimmt, um Redundanzen und spätere Anpassungen zu minimieren. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf Anbieter digitaler Gesundheitslösungen. Sie müssen Interoperabilität, standardisierte Schnittstellen und einen datenschutzkonformen Umgang mit der Sekundärnutzung von Daten stärker berücksichtigen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten für forschungsnahe Anwendungen und datengetriebene Versorgungsmodelle. Quelle: ad-hoc-news.de