EU AI Act: DREIKON beleuchtet KI-Kennzeichnungspflicht im Online-Marketing
Die DREIKON GmbH & Co. KG analysiert die ab 2. August 2026 wirksame Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte im Online-Marketing, basierend auf Artikel 50 des EU AI Acts. Der Beitrag erläutert, wann eine sichtbare KI-Markierung erforderlich ist und bietet Unternehmen sowie Agenturen praktische Empfehlungen zur Einhaltung der Transparenzpflichten.
Die DREIKON GmbH & Co. KG hat sich mit den bevorstehenden Anforderungen des EU AI Acts auseinandergesetzt, insbesondere mit der ab dem 2. August 2026 geltenden Kennzeichnungspflicht für KI-gestützte Inhalte im Online-Marketing. Dieser Regelung, die aus Artikel 50 des EU AI Acts resultiert, liegt die Notwendigkeit zugrunde, die Transparenz bei der Verwendung Künstlicher Intelligenz zu erhöhen und Nutzer:innen vor potenzieller Irreführung zu schützen. Der Anbieter grenzt praxisnah ab, welche Marketinginhalte zwingend gekennzeichnet werden müssen. Dies betrifft unter anderem Deepfakes, andere realistische Medien, die mittels KI erzeugt wurden, bestimmte KI-Interaktionen sowie Texte zu sensiblen Themen von öffentlichem Interesse. Gleichzeitig wird erläutert, in welchen Fällen auf eine sichtbare KI-Markierung verzichtet werden kann. DREIKON liefert konkrete Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen und Agenturen ihre Systeme und Arbeitsabläufe dokumentieren sowie ihre Dienstleister entsprechend vorbereiten können, um den neuen Transparenzpflichten gerecht zu werden. Darüber hinaus werden Übergangsfristen für Systeme, die bereits vor dem Stichtag im Einsatz waren, sowie die technische Markierungs- und Erkennungspflicht bis zum 2. Dezember 2026 thematisiert. Das Ziel ist es, Marketingverantwortlichen einen Weg aufzuzeigen, wie sie die rechtlichen Vorgaben erfüllen können, ohne die Effizienzpotenziale KI-gestützter Anwendungen im Marketing zu verlieren. Quelle: DREIKON GmbH & Co. KG