Erweiterung der Telemedizin: Zweitmeinung via Videosprechstunde wird Kassenleistung

Die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung per Videosprechstunde einzuholen, ist nun als reguläre Kassenleistung etabliert. Diese Maßnahme soll den Zugang zu qualifizierten medizinischen Ratschlägen verbessern und regionale Versorgungsunterschiede überwinden.

Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung mittels Videosprechstunde zählt nun zum standardmäßigen Leistungsumfang der Krankenkassen. Damit wird diese telemedizinische Option zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Verbesserung des Zugangs zu Fachwissen Patienten können für ausgewählte Diagnosen und geplante Eingriffe eine digitale Zweitmeinung in Anspruch nehmen, ohne hierfür private Kosten tragen zu müssen. Dies erleichtert insbesondere Personen in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu spezialisiertem medizinischem Rat. Effizienzsteigerung und Qualitätsaspekte Für Leistungserbringer ergeben sich durch die Abrechenbarkeit neue Möglichkeiten zur effizienten Organisation von Zweitmeinungsstrukturen mittels Telemedizin. Begleitend dazu müssen jedoch Qualitätsstandards für Videosprechstunden und die entsprechende Dokumentation berücksichtigt werden, um die rechtssichere und sachgerechte Erbringung dieser Kassenleistung zu gewährleisten. Quelle: Apotheken Umschau