Erweiterter Zugriff auf elektronische Patientenakte: Neue Regelungen für Apotheken
Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, den Zugriff von Apotheken auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu erweitern, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Zudem sollen ab März 2028 weitere Rezepttypen, darunter Betäubungsmittel, verpflichtend digital verordnet werden. Diese Änderungen betreffen sowohl die Apothekenpraxis als auch den Datenschutz.
Ein Entwurf für ein Digitalgesetz sieht eine wesentliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten für Apotheken auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Das primäre Ziel dieser Maßnahme ist die Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Durch einen umfassenderen Einblick in relevante Patientendaten sollen mögliche Wechselwirkungen und Kontraindikationen bei der Medikamentenabgabe frühzeitig erkannt und vermieden werden. Parallel dazu plant der Gesetzgeber, die Digitalisierung im Verordnungswesen zu intensivieren. Ab März 2028 sollen bestimmte Rezeptarten, darunter auch Betäubungsmittelverordnungen, ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt werden müssen. Dies stellt eine Ergänzung zum bereits etablierten E-Rezept für reguläre Arzneimittel dar und führt zu einer weiteren Digitalisierung des gesamten Rezeptprozesses im Gesundheitswesen. Die Implementierung dieser erweiterten Zugriffsrechte wirft gleichzeitig wichtige Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Einholung von Patienteneinwilligungen auf. Für eine datenschutzkonforme Umsetzung müssen die spezifischen Rollen, die genaue Zweckbindung der Zugriffe sowie eine lückenlose Protokollierung aller Zugriffe klar definiert und rechtlich verbindlich geregelt werden. Es ist zu beachten, dass sich der vorliegende Entwurf aktuell noch im gesetzgeberischen Verfahren befindet. Demnach sind bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes noch Anpassungen und Änderungen am derzeitigen Inhalt möglich. Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung