Elektronisches Gesundheitsdossier: Schweizer Debatte um verpflichtende Einführung und Patientendaten
Die Schweiz plant die umfassende Einführung eines elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) für alle Einwohner. Während Bundesrat und Kantone umfassende Aufklärung und Widerspruchsrechte zusichern, äußert sich die SVP kritisch bezüglich Datenschutz, Sicherheit und der Finanzierbarkeit des Großprojekts.
In der Schweiz wird derzeit intensiv über die Einführung eines erweiterten elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) diskutiert. Dieses System soll das bestehende elektronische Patientendossier (E-PD) ablösen und behandlungsrelevante Gesundheitsdaten an einem zentralen, digitalen Ort zusammenführen. Vorgesehen ist, dass jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenfrei ein solches Dossier erhält. Die Schweizer Regierung beabsichtigt, die Bevölkerung vor der Eröffnung der Dossiers umfassend über deren Nutzung, die damit verbundenen Rechte und die Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin freistehen, der Eröffnung des Dossiers zu widersprechen oder ein bereits bestehendes Dossier zu einem späteren Zeitpunkt löschen zu lassen. Dieser Ansatz soll die Freiwilligkeit des Systems gewährleisten und die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Demgegenüber äußert die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) erhebliche Vorbehalte gegenüber dem Vorhaben. Sie warnt vor potenziellen Sicherheitslücken bei der Datenhaltung, befürchtet sehr hohe Implementierungs- und Betriebskosten und kritisiert die entstehende Abhängigkeit von einem umfangreichen staatlichen IT-Infrastrukturprojekt. Die SVP stellt den Nutzen des neuen Systems im Verhältnis zum entstehenden Aufwand und den Bedenken bezüglich des Datenschutzes in Frage und verweist auf vergangene Schwierigkeiten bei der Einführung des früheren E-PD. Die politische Auseinandersetzung verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen dem Ziel einer effizienten, umfassenden Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für Behandlungszwecke und den notwendigen Sicherheiten hinsichtlich Datensouveränität sowie den infrastrukturellen Risiken und Kosten, die mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen verbunden sind. Quelle: Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft / SVP