Bundesrat fordert Beschleunigung: Digitale Gesundheitsanwendungen früher verfügbar machen
Der deutsche Bundesrat drängt auf eine schnellere Umsetzung digitaler Gesundheitslösungen und kritisiert die geplanten langen Einführungsfristen des GeDIG-Gesetzes. Die Länderkammer fordert, wesentliche Funktionen wie den Notfalldatenzugriff und elektronische Verordnungen deutlich früher zu etablieren. Ziel ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und internationale Standards zu erreichen.
Die Länderkammer hat sich erneut mit dem Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) befasst und deutliche Forderungen zur Beschleunigung der Umsetzung formuliert. Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, die vorgesehenen Einführungsfristen für zentrale digitale Anwendungen erheblich zu verkürzen, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems voranzutreiben. Es besteht die Sorge, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei E-Health-Angeboten ins Hintertreffen geraten könnte, falls die aktuellen Zeitpläne beibehalten werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass der elektronische Zugriff auf Notfalldaten erst ab dem 1. Januar 2030 verpflichtend wird. Für die Einführung elektronischer Anwendungen in der häuslichen Krankenpflege ist der 1. September 2028 vorgesehen. Die Verfügbarkeit elektronischer Heilmittelverordnungen ist für den 1. Juni 2029 geplant, während elektronische Überweisungen ab dem 1. September 2029 zum Einsatz kommen sollen. Diese zeitlichen Vorgaben erachtet der Bundesrat als zu zögerlich und nicht ausreichend, um die notwendige Modernisierung zu gewährleisten. Die Forderungen der Länder zielen darauf ab, wichtige digitale Funktionen und Dienste, die für eine effizientere Patientenversorgung und Verwaltung unerlässlich sind, deutlich früher verfügbar zu machen. Die Diskussion um die zeitliche Staffelung der Einführungstermine ist ein zentraler Punkt in der laufenden gesundheitspolitischen Debatte, die auch Themen wie elektronische Patientenakten, eRezepte und sektorenübergreifende Kommunikationsplattformen umfasst. Es wird erwartet, dass die Haltung des Bundesrats Auswirkungen auf das weitere Gesetzgebungsverfahren haben und zu einer Neujustierung der Einführungsfristen führen könnte. Quelle: Borncity