Bundeskabinett billigt GeDIG-Entwurf: Weg frei für digitale Gesundheitsinnovation

Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten etablieren und die Integration digitaler Anwendungen wie Telemedizin systematisch fördern. Ziel ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und Innovationsprozesse zu beschleunigen.

Das deutsche Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Diese Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt zur Etablierung eines klaren rechtlichen Rahmens für den Umgang mit Gesundheitsdaten und zur systematischen Förderung digitaler Innovationen im Gesundheitssektor. Die zentralen Ziele des GeDIG umfassen die Verbesserung der Versorgungsqualität durch optimierte Datenverfügbarkeit, die Stärkung von Forschung und Public Health sowie die Beschleunigung von Innovationsprozessen. Der Gesetzentwurf sieht eine präzisere Regulierung des Datenzugangs und der Datennutzung vor, insbesondere für Forschungszwecke, während gleichzeitig der Schutz der Daten und die Datensicherheit gewährleistet werden sollen. Mit diesem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren, in dem potenzielle Änderungen durch den Bundestag und Bundesrat erfolgen können. Akteure im Gesundheitswesen, darunter Krankenkassen, Leistungserbringer und Digital-Health-Anbieter, bereiten sich bereits auf die notwendigen Anpassungen ihrer Strategien im Bereich Daten und Digitalisierung vor. Das GeDIG wird voraussichtlich auch Einfluss auf bestehende Regelwerke wie das Digital-Gesetz und die Telematikinfrastruktur nehmen. Beobachter erwarten, dass das GeDIG maßgeblich darüber entscheiden wird, wie zügig und in welchem Ausmaß datengesteuerte Innovationen – beispielsweise KI-basierte Anwendungen – in die Regeldienste der Gesundheitsversorgung integriert werden können. Quelle: Krankenkassen-direkt.de