BMG plant umfassendes Digital-Gesetz: E‑Rezept, ePA und Datennutzung im Fokus

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen neuen Entwurf für ein Digital-Gesetzpaket vorgelegt, das die elektronische Patientenakte, das E‑Rezept und die Nutzung von Gesundheitsdaten integriert. Der Vorschlag präzisiert Opt-out-Regelungen, Zugriffsrechte – etwa für Betriebsärzte – sowie technische Standards für die Telematikinfrastruktur.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat kürzlich einen überarbeiteten Entwurf für ein umfassendes Digitalisierungspaket im Gesundheitswesen präsentiert. Dieses ambitionierte Gesetzpaket zielt darauf ab, die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), des E‑Rezepts und die breitere Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung und Versorgung zu bündeln und voranzutreiben. Dabei sollen bestehende Initiativen, wie die ab 2025 obligatorische Befüllung der ePA durch Leistungserbringer, mit neuen Bestimmungen zur Datennutzung und erweiterten Zugriffsrechten aufeinander abgestimmt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs sind Anpassungen der Einverständnis- und Widerspruchsregelungen. Hierbei geht es insbesondere um geplante erweiterte Zugriffsmöglichkeiten für Betriebsärzte sowie um eine verbesserte Integration von Daten in sektorübergreifende Versorgungsprozesse. Zudem werden technische und organisatorische Anforderungen an Telematikinfrastruktur-Dienste, Schnittstellenstandards und den Ausbau sicherer digitaler Kommunikationswege zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems festgelegt. Vertreter aus Ärzteschaft, Krankenhäusern und Patientenschutz mahnen eine präzise Ausgestaltung der Widerspruchsmechanismen und transparente Informationsprozesse für Versicherte an. Besonders kritisch werden dabei die Fragen der Datensicherheit, mögliche Zugriffe nicht-medizinischer Akteure auf die ePA sowie die klare Abgrenzung zwischen Versorgungszwecken, Forschungsaktivitäten und betrieblicher Gesundheitsförderung diskutiert. Das BMG unterstreicht die Notwendigkeit einer erweiterten Datennutzung, um zentrale Digitalisierungsziele wie KI‑gestützte Entscheidungsunterstützung oder ein qualitativ hochwertiges Registerwesen zu realisieren. Eine konsolidierte Fassung des Gesetzpakts wird bis Herbst erwartet und könnte planmäßig noch im Jahr 2026 ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit