Apotheken stärken Telemedizin-Zugang: 30 Euro Vergütung für digitale Assistenz
Ab Juli 2026 können Apotheken in Deutschland als zentrale Anlaufstellen für assistierte Telemedizin fungieren. Für die Unterstützung von Patienten bei Videosprechstunden erhalten sie eine Pauschale von 30 Euro. Ein spezifisches Angebot der GEDISA ab September 2026 erweitert diese Möglichkeiten.
Ab dem 1. Juli 2026 ist es deutschen Apotheken gestattet, Dienstleistungen im Bereich der assistierten Telemedizin (aTM) anzubieten. Hierfür wird eine Vergütung von 30 Euro pro begleiteter Videosprechstunde ermöglicht. Diese Neuerung erlaubt es Apothekerinnen und Apothekern, Patientinnen und Patienten direkt vor Ort bei der Nutzung telemedizinischer Angebote zu unterstützen, beispielsweise durch die Bereitstellung notwendiger technischer Ausstattung und Hilfe beim Verbindungsaufbau zu Praxen. Diese Regelung entspringt dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), das Apotheken explizit als Zugangspunkte zur telemedizinischen Versorgung definiert hat. Parallel dazu startet der Apothekendienstleister GEDISA ab dem 1. September 2026 ein spezielles aTM-Angebot, welches Apotheken zunächst unverbindlich testen können. Die Einführung der assistierten Telemedizin in Apotheken zielt darauf ab, insbesondere Personen zu erreichen, die bislang aufgrund technischer Hürden oder mangelnder digitaler Kompetenz telemedizinische Angebote nicht nutzen konnten. Dazu gehören häufig ältere Menschen oder solche, die keinen einfachen Zugang zu entsprechender Technologie haben. Durch die niedrigschwellige Verfügbarkeit in Apotheken soll die Erreichbarkeit von Videosprechstunden, insbesondere in ländlichen Gebieten, deutlich verbessert werden. Apotheken etablieren sich somit als wichtige Schnittstelle zwischen Patienten und der digitalen Gesundheitsversorgung. Für die Implementierung dieser neuen Leistungen müssen Apotheken bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen, darunter technische Standards, den Schutz persönlicher Daten sowie die korrekte Dokumentation der erbrachten Dienste. Die festgelegte Vergütung von 30 Euro pro Fall stellt einen Anreiz dar, diese neuen Services in den täglichen Apothekenbetrieb zu integrieren und somit einen aktiven Beitrag zur modernen Patientenversorgung zu leisten. Angesichts des wachsenden Drucks auf die medizinische Grundversorgung wird die assistierte Telemedizin als ein essenzieller Baustein betrachtet. Sie soll dazu beitragen, bestehende Versorgungsengpässe zu mildern und digitale Gesundheitsangebote stärker in die Primärversorgung zu integrieren, wodurch die Patientenversorgung insgesamt gestärkt wird. Quelle: Pharmazeutische Zeitung / GEDISA