AOK fordert umfassende Reform digitaler Gesundheitsanwendungen: Preisdruck und strengere Regeln

Der AOK-Bundesverband drängt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Regulierung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Im Fokus stehen Preissenkungen, eine Verschärfung der Nutzenbewertung sowie das Ende freier Herstellerpreise im ersten Jahr. Diese Forderungen könnten den Zugang für Anbieter erheblich beeinflussen.

Der AOK-Bundesverband fordert eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland. Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Qualitätssicherung zu verbessern. Zu den zentralen Forderungen gehört eine erhebliche Reduzierung der Einstiegspreise für DiGA. Die AOK kritisiert insbesondere die aktuelle Regelung der freien Herstellerpreisgestaltung im ersten Jahr nach der Marktzulassung und plädiert für deren Abschaffung. Darüber hinaus schlägt der Verband vor, einen verbindlichen Testzeitraum von 14 Tagen für Nutzer einzuführen. Die bisherige Erprobungsregelung, die DiGA auch ohne vollständigen Nachweis des Nutzens auf den Markt lässt, soll gestrichen werden. Eine weitere Kernforderung ist das Verbot kommerzieller Rezeptservices, die den Zugang zu DiGA vermitteln. Die Zuständigkeit für die Bewertung und Erstattung von DiGA soll zudem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen werden. Diese Positionierung des AOK-Bundesverbandes übt erheblichen politischen Druck auf das bestehende Erstattungsmodell für digitale Gesundheitsanwendungen aus. Sollten diese Vorschläge umgesetzt werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die Preisgestaltung und den Marktzugang von DiGA-Anbietern. Es würde eine deutliche Veränderung im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung bedeuten, mit potenziellen Auswirkungen auf Innovation und Verfügbarkeit. Quelle: AOK-Bundesverband / ad hoc news