AOK-Bundesverband fordert strenge Regeln für DiGA: Wirtschaftlichkeit und Evidenz im Fokus

Der AOK-Bundesverband schlägt eine Überarbeitung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vor. Das Positionspapier zielt darauf ab, die unregulierte Preisgestaltung im ersten Jahr und die Erprobungsregelung zu beenden. Künftig sollen höhere Anforderungen an den Nutzennachweis gestellt werden, ähnlich denen für andere Kassenleistungen.

Der AOK-Bundesverband hat sich in einem detaillierten Positionspapier zur Weiterentwicklung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) geäußert. Hauptanliegen ist eine Neugestaltung der aktuellen Regelungen, insbesondere die Abschaffung der unregulierten Preisfestsetzung im ersten Jahr nach der Listung im DiGA-Verzeichnis. Gleichzeitig wird eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Erprobungsregelung gefordert. Zukünftig sollen für DiGA vergleichbar hohe Standards hinsichtlich des Nutzennachweises gelten, wie sie bereits für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etabliert sind. Die AOK begründet dies mit der Beobachtung, dass aktuelle hohe Preise und teilweise unzureichende Evidenzlagen zu steigenden Ausgaben ohne gesicherten Zusatznutzen führen könnten. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und den patientenrelevanten Nutzen stärker in den Vordergrund zu rücken. Das Papier thematisiert zudem die Integration von DiGA in die Versorgungsabläufe. Hierbei werden Schnittstellen zu Praxis-IT-Systemen, die Rolle behandelnder Ärzte bei der Auswahl und Überwachung sowie eine indikationsbezogene Steuerung diskutiert. Der Verband plädiert für die Implementierung von Mechanismen, die evidenzbasierte Anwendungen bevorzugen. Für DiGA-Hersteller könnten diese Vorschläge strengere Anforderungen an Studiendesigns, Patient-Reported Outcomes und den Nachweis von Real-World-Evidenz bedeuten, bevor eine Preisbildung auf GKV-Niveau möglich wird. Eine klarere, evidenzbasierte Struktur könnte jedoch langfristig die Akzeptanz bei Leistungserbringern verbessern und die Qualität der digitalen Versorgung steigern. Die Diskussion um diese Vorschläge wird voraussichtlich die Balance zwischen Innovationsförderung und der Sicherstellung der Versorgungswirtschaftlichkeit beeinflussen. Quelle: AOK-Bundesverband