445 Millionen Euro Einsparung: Kabinett verabschiedet Digitalgesetz für Gesundheitswesen
Das Bundeskabinett stimmt dem Entwurf des Gesundheitsdigitalisierungsgesetzes zu, das eine weitreichende Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens vorsieht. Die Maßnahmen sollen den Einsatz digitaler Lösungen wie die elektronische Patientenakte fördern und den Verwaltungsaufwand signifikant reduzieren. Es wird eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro erwartet, wodurch die Prozesseffizienz deutlich steigt.
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einem umfassenden Wandel durch die Digitalisierung. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen, welches einen wesentlichen Bestandteil der nationalen Digitalstrategie bildet. Das primäre Ziel des GeDIG ist die flächendeckende Implementierung und Förderung digitaler Anwendungen. Dazu gehören die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Einführung der elektronischen Überweisung sowie die Vereinfachung der digitalen Terminvergabe in Arztpraxen und Kliniken. Parallel zielt das Gesetz darauf ab, bürokratische Hürden zu minimieren und administrative Abläufe zu optimieren. Die Bundesregierung prognostiziert durch diese Maßnahmen eine jährliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands um etwa 445 Millionen Euro. Diese Einsparungen resultieren aus der Schaffung durchgängig digitaler Prozessketten, die Leistungserbringer, Krankenkassen und Versicherte miteinander verbinden. Zu den Kernpunkten des Gesetzes zählen zudem die Erweiterung der ePA um Funktionen wie eine Volltextsuche und einen digitalen Impfausweis, sowie der schrittweise Roll-out der elektronischen Überweisung bis spätestens September 2029. Das GeDIG ist zudem darauf ausgerichtet, eine Kohärenz mit europäischen Vorgaben, insbesondere dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), herzustellen. Dies erleichtert die sichere und geregelte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Steuerung der medizinischen Versorgung. Quelle: Haufe / ad-hoc-news